Einreisebestimmungen für Hunde

Die Einreisebestimmungen für Tiere sind für Skandinavien anders als wir es von unseren bisherigen Reisen kennen. Deswegen habe ich im Vorfeld ein besonderes Augenmerk drauf gelegt. Verstöße sind scheinbar mit hohen Geldstrafen, oder langen Quarantäneaufenthalten für die Tiere verbunden. Das will ich nicht riskieren. Unser erstes Zielland ist Schweden. Hierfür haben die Hunde bereits alle Voraussetzungen zur Einreise erfüllt. Eine gültige Tollwutimpfung, sowie der Microchip sind eingetragen im  Heimtierausweis. Für Schweden müssen die Hunde lediglich am Zoll angemeldet werden. Das habe ich bereits im Vorfeld von zuhause aus online gemacht. Hier nochmal die offiziellen Einreisebestimmungen von Schweden.

 

Als nächstes passieren wir die Grenze zu Finnland. Auch hier haben wir die Einreisebestimmungen erfüllt mit der gültigen Tollwutimpfung. Sie ist wie vorgeschrieben älter als 21 Tage und wie bereits erwähnt, mit dem Mikrochip im EU-Heimtierpass vermerkt. Ausserdem verabreichen wir bereits schon zuhause unter tierärztlicher Aufsicht eine Wurmkur mit dem Wirkstoff Praziquantel. Diese ist maximal 28 Tage vor Einreise nach Finnland zu verabreichen und ebenfalls im Heimtierpass einzutragen. Hier Finnlands Einreisebestimmungen. Anders als bei uns gelten Finnland und Norwegen als Fuchsbandwurmfrei. Da wir 8 Wochen am Stück unterwegs sind greift für uns die 28 Tage Regelung. Das heißt wir sind auf der sicheren Seite, wenn wir spätestens alle 28 Tage ein Medikament gegen Fuchsbandwurmbefall vom Tierarzt, bestätigt im Heimtierausweis, verabreichen lassen.

 

Somit haben wir dann auch die Einreisebestimmungen für Finnland und unserem nächsten Reiseland Norwegen erfüllt. Die normale Regelung setzt für den jeweiligen Grenzübertritt eine tierärztlich bestätigte Verabreichung von mindestens 24 Stunden und nicht älter als 120 Stunden voraus. Der Vollständigkeit halber noch die Norwegischen Einreisebestimmungen. In puncto Handhabe und Umsetzung der Regelungen scheiden sich die Geister. Aus diesem Grund habe ich mich vorher bei meiner Tierärztin rückversichert. Sie hat beim Eintrag der Wurmkur in den Heimtierausweis auch explizit den Wirkstoff Praziquantel vermerkt, der laut Vorschrift dem Präparat enthalten sein muss. In jedem Fall ist man auf der sicheren Seite wenn man den oder die Hunde zuhause zweimal im Abstand von 28 Tagen vom Tierarzt entwurmt und im Heimtierausweis vermerkt hat. Weitere Maßnahmen sind dann keine mehr erforderlich und man hat alle Auflagen für eine Einreise erfüllt.